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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzarbeit“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.10.2024
- 7 ABR 34/23 -

Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit möglich

BAG sieht noch Klärungsbedarf bei einem Aspekt der Wahl

Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Arbeitgeberin produziert an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge. Im Frühjahr 2022 fand in ihrem Werk in Wolfsburg turnusgemäß die Betriebsratswahl statt. Bei Bekanntmachung des Wahlausschreibens im November 2021 galt für den Verwaltungsbereich infolge der Covid-19-Pandemie eine „bis auf Weiteres“ befristete betriebliche Anordnung, so weit wie möglich mobile Arbeit (Homeoffice) zu nutzen. Ausgenommen waren Beschäftigte, deren Tätigkeit eine Anwesenheit im Betrieb erforderte. Im Januar 2022 verlängerte die Arbeitgeberin ihre Anweisung; betroffen war auch der für die Wahl festgelegte Zeitraum vom 14. bis 18. März 2022. Daraufhin übersandte der Wahlvorstand... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2021
- 9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21 -

BAG: Kurzarbeit Null verringert Urlaubsanspruch

Kurzarbeit Null rechtfertigt unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs

Fallen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig aus, ist dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen. Arbeitgeber dürfen den Urlaub für komplett entfallene Arbeitstage anteilig kürzen, das Bundes­arbeits­gericht (BAG) in Erfurt entschied.

Die Klägerin ist bei der Beklagten drei Tage wöchentlich als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten beschäftigt. Bei einer Sechstagewoche hätte ihr nach dem Arbeitsvertrag ein jährlicher Erholungsurlaub von 28 Werktagen zugestanden. Dies entsprach bei einer vereinbarten Dreitage-woche einem Urlaubsanspruch von 14 Arbeitstagen. Aufgrund Arbeitsausfalls durch die Corona-Pandemie führte die... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2021
- 6 Sa 824/20 -

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaub

LArbG lehnt Klage einer Arbeitnehmerin ab

Das Landesarbeits­gericht Düsseldorf hat die Klage einer Verkaufshilfe in Kurzarbeit mit der Begründung abgelehnt, dass während der Kurzarbeit Null die beiderseitigen Leistungs­verpflichtungen aufgehoben sind.

Die Klägerin ist seit dem 01.03.2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten, einem Betrieb der Systemgastronomie, beschäftigt. Sie ist in einer Drei-Tage-Woche in Teilzeit tätig. Vereinbarungsgemäß stehen ihr pro Jahr 28 Werktage bzw. umgerechnet 14 Arbeitstage Urlaub zu. Ab dem 01.04.2020 galt für die Klägerin infolge der Corona-Pandemie von April bis Dezember wiederholt... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 11.11.2020
- 4 Ca 1240/20 -

Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

ArbG Siegburg gibt Klage statt

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individual­vertraglich, durch Betriebs­vereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber. Das entschied das Amtsgericht Siegburg.

Der Kläger war bei der Beklagten als Omnibusfahrer beschäftigt. Einen Betriebsrat gibt es bei der Beklagten nicht. Mit Schreiben vom 16.03.2020 erteilte die Beklagte dem Kläger eine Abmahnung und teilte ihm im gleichen Schreiben mit, dass Kurzarbeit in verschiedenen Bereichen des Betriebes angemeldet werden müsse und dass der Kläger „zunächst in der Woche vom 23.03. bis zum 28.03.2020“... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-385/17 -

Arbeitnehmer hat auch bei Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normales Arbeitsentgelt

Kurzarbeitszeiten können jedoch Mindesturlaub auf weniger als vier Wochen reduzieren

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestj­ahres­urlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestj­ahres­urlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Herr Torsten Hein ist beim deutschen Unternehmen Holzkamm als Betonbauer beschäftigt. Im Jahr 2015 befand er sich 26 Wochen, d.h. die Hälfte des Jahres, in Kurzarbeit und erbrachte in dieser Zeit keine tatsächliche Arbeitsleistung. In Kurzarbeitszeiten wie im Fall von Herrn Hein besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fort, aber der Arbeitnehmer erbringt... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2015
- 5 AZR 491/14 -

BAG: Betriebs­vereinbarung über Kurzarbeit muss Bestimmung über davon betroffene Arbeitnehmer enthalten

Auswahl darf nicht im Ermessen des Arbeitgebers gestellt werden

Eine Betriebs­vereinbarung über Kurzarbeit muss eine Bestimmung dazu enthalten, welche Arbeitnehmer von der Kurzarbeit betroffen sind. Unzulässig ist es, die Auswahl der Arbeitnehmer im Ermessen des Arbeitgebers zu stellen. Ist dies der Fall, ist die Betriebs­vereinbarung unwirksam und somit die Kurzarbeit unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ordnete ein Unternehmen für bestimmte Beschäftigte in der Zeit von März bis Dezember 2011 Kurzarbeit an. Die Anordnung erging aufgrund einer entsprechenden Betriebsvereinbarung. Danach galt die Vereinbarung grundsätzlich für alle Beschäftigten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Zugleich wurden aber bestimmte Beschäftigte von der Kurzarbeit ausgenommen.... Lesen Sie mehr