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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzerkrankungen“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014
- 15 Sa 825/13 -
Zu erwartende krankheitsbedingte Fehlzeiten von 17,4 Wochen pro Jahr rechtfertigen keine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Keine unzumutbaren wirtschlichen Belastungen aufgrund jährlicher Entgeltfortzahlungskosten in Umfang von 14,7 Wochen
Ist aufgrund vergangener krankheitsbedingter Fehlzeiten zu erwarten, dass eine Arbeitnehmerin in Zukunft 17,4 Wochen pro Jahr arbeitsunfähig erkrankt, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Jährliche Entgeltfortzahlungskosten in einem Umfang von 14,7 Wochen jährlich stellen keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Arbeitnehmerin im Oktober 2011 fristlos gekündigt, da sie seit dem Jahr 2000 wiederholt arbeitsunfähig erkrankte. Die Arbeitgeberin befürchtete, dass die Mitarbeiterin auch in Zukunft krankheitsbedingt fehlen würde und somit Entgeltfortzahlungen in erheblichen Umfang anstehen würden. Dies sei ihr wirtschaftlich nicht zumutbar gewesen. Die Arbeitnehmerin sah dies anders und erhob Kündigungsschutzklage.Das Arbeitsgericht Cottbus wies die Kündigungsschutzklage ab. Die fristlose Kündigung sei wirksam gewesen,... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014
- 2 AZR 755/13 -
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unterlassenem betrieblichem Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement kann mildere Mittel als Kündigung aufzeigen
Einem Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden. Die Kündigung ist jedoch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements unterlässt. Denn ist diese nicht nutzlos, so kann sie mögliche mildere Mittel als eine Kündigung aufzeigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei einem Hygieneartikelhersteller beschäftigter Maschineführer war seit Beginn des Arbeitsverhältnisses im Jahr 1991 wiederholt wegen unterschiedlicher Erkrankungen arbeitsunfähig. Nachdem sich die Kurzerkrankungen seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2011 kontinuierlich steigerten, kündigte die Arbeitgeberin im November 2011 das Arbeitsverhältnis... Lesen Sie mehr
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