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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzschluss“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 15.05.1987
- 6 C 138/87 -
Vermieter muss Kosten für Beauftragung eines Elektronotdienstes bezahlen
Sonntäglicher Stromausfall berechtigt Mieter zur Beauftragung eines Notdienstes
Fällt an einem Sonntagvormittag aufgrund eines Kurzschlusses der Strom in der ganzen Wohnung aus, so darf der Mieter einen Notdienst zur Überprüfung des Defekts beauftragen. Denn ein Kurzschluss birgt die Gefahr eines Brandes. Der Vermieter ist verpflichtet die Kosten für die Beauftragung zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Sonntag im August fiel gegen 10 Uhr der Strom in einer Mietwohnung aus. Nachdem der Mieter erfolglos versuchte den Vermieter zu erreichen und ihm sein Vater telefonisch den Rat erteilte den Defekt so schnell wie möglich zu beheben, da die Gefahr eines Brandes bestehe, beauftragte er einen Notdienst mit der Überprüfung des Schadens. Dieser stellte einen Kurzschluss fest, behob den Defekt und mahnte eine Überprüfung der Anlage an. Drei Tage nach dem Vorfall fiel erneut der Strom aus. Der Mieter begab sich selbst auf die Fehlersuche und stellte fest, dass im Schlafzimmer eine Steckdose falsch montiert... Lesen Sie mehr
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