die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landesarbeitsgericht Bremen“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 17.06.2008
- 1 Sa 29/08 -
Stundenlohn von 5 € ist sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 5 € für Arbeitskräfte, die als Auspackhilfen in Supermärkten tätig sind, ist sittenwidrig niedrig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der klagenden Arbeitnehmerin den - um mehr als ein Drittel höheren - Tariflohn zu zahlen.
Das Landesarbeitsgericht Bremen hat entschieden, dass ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € für Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen in Supermärkten beschäftigt sind, sittenwidrig niedrig ist, da er um mehr als ein Drittel unter der Vergütung des für den Wirtschaftszweig einschlägigen, im Wirtschaftsgebiet üblichen Tarifvertrages zurückbleibt. Der Arbeitgeber ist deshalb verurteilt worden, den Arbeitnehmerin die tarifliche Vergütung nachzuzahlen.Die Klägerin war seit 2006 als sog. Auspackhilfe bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte ist als Auftragnehmerin für den Einzelhandel tätig und ihre Arbeitnehmer führen für Einzelhandelsunternehmen... Lesen Sie mehr