die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Schwerin“ veröffentlicht wurden
Landgericht Schwerin, Urteil vom 04.08.1995
- 6 S 96/94 -
Betreiben eines Architekturbüros in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig
Erlaubt sind lediglich gelegentliche Büroarbeiten sowie geschäftliche Besprechungen
Betreibt ein Mieter in der angemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ein Architekturbüro, so ist dies unzulässig. Erlaubt sind lediglich gelegentliche Büroarbeiten oder geschäftliche Besprechungen. Die Wohnnutzung muss deutlich im Vordergrund bleiben. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Schwerin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall betrieb die Mieterin einer Wohnung in einem der Zimmer zusammen mit einem weiteren Architekten ein Architekturbüro als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Am Haus befand sich diesbezüglich auch ein Hinweisschild. Die Vermieterin hielt die gewerbliche Nutzung der Mietwohnung für unzulässig und erhob daher Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit. Nachdem das Amtsgericht die Feststellungsklage abwies, musste sich das Landgericht Schwerin mit dem Fall beschäftigen.Das Landgericht Schwerin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die Mieterin sei nicht berechtigt gewesen,... Lesen Sie mehr