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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Landgericht Stade“ veröffentlicht wurden
Landgericht Stade, Urteil vom 08.06.2015
- 1 S 19/14 -
Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Unfall
Kein Anscheinsbeweis für Kausalität trotz Beschwerdefreiheit vor Unfall
Bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 3 km/h beruht eine HWS-Verletzung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf den Unfall, selbst wenn ein Sachverständiger eine HWS-Verletzung aufgrund des Unfalls für möglich hält. Das Unfallopfer kann sich in diesem Fall nicht zum Nachweis der Kausalität auf einen Anscheinsbeweis stützen, selbst wenn es vor dem Unfall beschwerdefrei war. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stade hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 stieß ein Pkw auf einer Landstraße gegen die seitliche Klappe eines Anhängers von einem landwirtschaftlichen Fahrzeug. Die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung betrug dabei unter 0,5 km/h, da der Pkw zum Kollisionszeitpunkt stand und das landwirtschaftliche Fahrtzeug sehr langsam fuhr. Einen Tag nach dem Unfall begab sich die Pkw-Fahrerin zu einem Arzt, der eine Zerrung der HWS diagnostizierte. Die Fahrerin führte dies auf den gestrigen Unfall zurück und erhob gegen den Fahrer des landwirtschaftlichen Fahrzeugs und dessen Haftpflichtversicherung Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
Landgericht Stade, Urteil vom 29.10.1998
- 4 O 35/97 -
Unzulässige Sportstudio-Vertragsklauseln: Kein Kaufzwang für Getränke im Fitnesscenter - Kein Haftungsausschluss für Garderobe
Unangemessene Benachteiligung des Kunden
Die in Verträgen für Sport- oder Fitnesscenter häufig vorgefundene Klausel "Das Mitbringen von Getränken ist untersagt", ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Stade entschieden.
Das Landgericht Stade hatte aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale über die Wirksamkeit von mehreren Klauseln eines Fitnessvertrages zu entscheiden, die der Inhaber eines Tennis- und Freizeitcenters benutzte.Eine Klausel auf der Rückseite des Studiovertrages lautete: "Das Mitbringen von eigenen Getränken ist im gesamten Tennis- und Freizeitcenter untersagt."... Lesen Sie mehr
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