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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 23.04.2012
- S 14 KR 143/11 -
Krankenkassen müssen Fettabsaugung zur Behandlung von Lipödemen nicht zahlen
Gemeinsamer Bundesausschuss gibt keine positive Empfehlung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ab
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) ihrer an einem Lipödem erkrankten Versicherten nicht übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die aus dem Landkreis Mainz-Bingen stammende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leidet seit Jugendjahren an so genannten Lipödemen (einer schmerzhaften Häufung von Fettgewebe) an den Beinen. Die durchgeführte Ernährungsumstellung in Kombination mit manuellen Lymphdrainagen und Sport hatte zu keiner Linderung der Beschwerden geführt, so dass die Klägerin schließlich eine ambulante Liposuktion durchführen ließ. Die Krankenkasse weigerte sich, die Kosten hierfür zu erstatten.Das Sozialgericht Mainz bestätigte im Anschluss an ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz und des Bundessozialgerichts die Entscheidung der... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 16.12.2008
- B 1 KR 11/08 R -
Ambulante Liposuktion eines schmerzhaften Lipödems ist nicht im Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten
Krankenkasse durfte Kostenerstattung für Fettabsaugung ablehnen - Liposuktion keine Naturalleistung der Krankenkasse
Ein schmerzhaftes Lipödem kann die medizinische Behandlung in Form einer Fettabsaugung notwendig machen. Sieht der Leistungskatalog der Krankenkasse eine derartige Behandlung jedoch grundsätzlich nicht vor, und handelt es sich im konkreten Fall auch nicht um eine "Ausnahme", so muss die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung nicht übernehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine Frau gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung der von ihr selbst bezahlten Operationskosten zur Beseitigung eines schmerzhaften Lipödems an Armen und Beinen. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests beantragte die Frau eine Liposuktion (Fettabsaugung), da die ausgeprägten Verformungen auf anderem Behandlungsweg nicht zu korrigieren seien. Schmerzlosigkeit... Lesen Sie mehr
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