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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.04.2018
- B 4 AS 19/17 R -

BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein

Lernschwäche muss nicht nur kurzzeitigen und ver­setzungs­gefährdenden vorliegen

Liegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volks­hoch­schul­kurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und ver­setzungs­gefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall litt ein Schüler auf einer Gemeinschaftsschule unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sowohl der Schüler als auch seine Mutter bezogen ALG-II-Leistungen. In der Zeit von April 2012 bis Juli 2014 nahm der Schüler an einem Unterricht zur Lese- und Rechtschreibförderung an einer Volkshochschule teil. Der Unterricht dauerte einmal in der Woche 90 Minuten und kostete 56 bis 89 Euro pro Monat. Die Mutter des Schülers beantragte die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter. Dieses lehnte aber die Kostenübernahme ab. Es begründete dies zum einen damit, dass aufgrund eines Notenschutzes der Schüler für Rechtschreibleistungen... Lesen Sie mehr