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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2017
- 5/24 KLs 10/17 -
Untersuchungshäftling muss bei großem Umfang der Ermittlungsakte Gebrauch eines elektronischen Lesegeräts erlaubt werden
Nutzung der allgemeinen, nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stehenden Computerräume der Haftanstalt unzumutbar
Einem Untersuchungshäftling ist der Gebrauch eines elektronischen Lesegeräts zu erlauben, wenn die Ermittlungsakte besonders umfangreich ist. Die Nutzung der allgemeinen, nur für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stehenden Computerräume der Haftanstalt ist unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall saß seit Oktober 2016 ein der Steuerhinterziehung und dem Vorenthalten und der Veruntreuung von Arbeitsentgeltend Beschuldigter in Untersuchungshaft. Da die Ermittlungsakte einen sehr großen Umfang hatte, beantragte der Beschuldigte die Überlassung eines elektronischen Lesegeräts, um sich angemessen auf das Strafverfahren vorbereiten zu können. Da ihm dies verweigert wurde, nahm er gerichtliche Hilfe in Anspruch.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten des Beschuldigten. Ihm sei ein elektronisches Lesegerät zum Gebrauch zu überlassen. Zwar sei grundsätzlich... Lesen Sie mehr
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