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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lindenblütenstaub“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
- 7 A 5059/11 -

Anlieger haben keinen Anspruch auf Beseitigung zu dicht herangewachsener Straßenbepflanzung

Für Straßenbepflanzung gelten keine Grenzabstände / Kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen

Grundstücksbesitzer haben keinen Anspruch darauf, solche Straßenbepflanzung entfernen oder stutzen zu lassen, die zu dicht an das Grundstück herangewachsen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger, die Beklagte zu verurteilen, sechs mehr als 20 Jahre alte, ca. 15 m hohe Linden, die im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe des klägerischen Grundstückes standen, zu entfernen oder zu stutzen. Die Kläger behaupteten unter einer Allergie zu leiden und aufgrund herabfallenden Laubes, Blütenstaubes und Honigtaus unzumutbare Reinigungsmaßnahmen durchführen zu müssen.Das Verwaltungsgericht Hannover entschied gegen die Kläger. Sie können von der Beklagten weder das Beseitigen noch das Zurechtstutzen der Bäume verlangen. Die Kläger haben nämlich alle Maßnahmen zu dulden, die im... Lesen Sie mehr