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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.10.2021
- L 4 KR 417/20 -
Lipofilling statt Silikonimplantat - Krankenkasse muss auch Folge-OP zahlen
LSG Niedersachsen-Bremen gibt Klage statt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach der Bewilligung einer Brustoperation auch die notwendige Folge-OP tragen muss.
Zugrunde lag das Verfahren einer 33-jährigen Frau aus Friesland. Anlagebedingt hatte sie eine einseitige, tubuläre Fehlbildung der Brust. Zur Korrektur der Asymmetrie wurde 2017 eine Transplantation von Eigenfett aus Unterbau und Flanken vorgenommen und von der Kasse bezahlt. Ein halbes Jahr später zeigte sich bei einer Verlaufskontrolle, dass der Seitenunterschied noch nicht vollständig beseitigt war. Die Kasse lehnte eine Folge-OP ab, da sie ursprünglich nur einer Korrektur mittels Implantat zugestimmt habe. Da die verbleibende Asymmetrie auch nur relativ geringfügig sei und keine Entstellung mehr darstelle, sei eine Nachoperation nicht medizinisch... Lesen Sie mehr
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