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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 01.02.2012
- 3 U 53/11 -
Zigarette im Bett: Nichtvergewissern einer Brandlöschung ist grob fahrlässig
Verletzung der Sorgfaltspflicht in hohem Maße
Kommt es nach dem Einschlafen durch eine brennende Zigarette zu einem Brand, besteht trotz Löschversuch die Pflicht sich der endgültigen Brandlöschung zu vergewissern. Sowohl das Einschlafen mit brennender Zigarette als auch das Nichtvergewissern der Brandlöschung ist grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin machte gegen die Beklagte einen Schadenersatzanspruch wegen eines Brandes geltend. Die Klägerin war Hausratsversicherer für die Beklagte. Die Beklagte legte sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett und schlief ein. Nachfolgend wachte sie auf und bemerkte einen sich entwickelnden Schmorbrand. Diesen versuchte sie mit Cola zu löschen. Nach dem sie die Matratze in die Badewanne legte ging sie wieder schlafen. Die Matratze schmorte hingegen weiter und verursachte schließlich einen Brand. Das Landgericht Bremen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.... Lesen Sie mehr
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