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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mechaniker“ veröffentlicht wurden
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.04.2019
- L 3 U 48/13 -
Blasenkrebserkrankung eines Kfz-Mechanikers ist als Berufskrankheit anzuerkennen
Gefahrstoff o-Toluidin mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich Blasenkrebserkrankung
Berufskrankheiten sind - ebenso wie Arbeitsunfälle - Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu zählt nach der BK Nr. 1301 auch ein Blasentumor durch aromatische Amine wie dem o-Toluidin. Was ein Kfz-Mechaniker diesem Gefahrstoff insbesondere vor dem Verbot bleihaltiger Ottokraftstoffe wegen der darin enthaltenen Azofarbstoffe in relevantem Umfang ausgesetzt, ist eine Blasenkrebserkrankung des Mechanikers als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 1961 geborener Mann aus dem Hochtaunus-Kreis absolvierte ab 1977 eine Kfz-Mechaniker-Ausbildung und arbeitete anschließend als Kundendienstberater und Kfz-Mechaniker, später auch als Werkstattmeister. Im Alter von 38 Jahren wurde bei ihm ein Blasentumor diagnostiziert.Der Präventionsdienst stellte fest, dass in den Jahren 1964 bis 1994 in Ottokraftstoffen (Normal und Super) Bleiverbindungen eingesetzt wurden, die regelmäßig zur Kennzeichnung den Farbstoff Sudan Rot enthielten. Hierbei handelt es sich um einen Azofarbstoff, aus welchem das aromatische Amin o-Toluidin freigesetzt werden kann.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.08.2009
- L 3 U 202/04 -
Wirbelsäulenerkrankung eines Mechanikers nicht als Berufskrankheit anerkannt
Mechaniker weniger belastet als Pflegepersonal
Eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule ist als Berufskrankheit (BK) anzuerkennen, wenn der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen wird. Das ist bei einem besonderen Gefährdungspotential durch hohe Belastungsspitzen der Fall. Mechaniker seien diesen jedoch – anders als Pflegepersonal – nicht ausgesetzt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Geklagt hatte ein 54-jähriger Mann aus dem Hochtaunuskreis, der überwiegend als Zweiradmechaniker tätig gewesen ist. 1998 kam es beim Anheben eines Altöleimers zu einem akuten Schmerzereignis in der Lendenwirbelsäule. Ein Bandscheibenvorfall wurde diagnostiziert. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab.Auch nach Auffassung... Lesen Sie mehr
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