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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietvorvertrag“ veröffentlicht wurden
Landgericht Coburg, Beschluss vom 24.03.2004
- 33 S 16/04 -
Zu den Folgen eines Vorvertrages, durch den sich künftige Mietparteien verpflichten, einen Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen
Mietversprechen gebrochen: Miete ist trotzdem fällig
Aus einem Vertrag vor dem eigentlichen Vertrag ergeben sich Rechte, aber auch Pflichten. Löst sich beispielsweise der künftige Mieter einseitig von einer bindenden Vereinbarung, einen Mietvertrag abzuschließen, hat er unter Umständen trotzdem die vereinbarte anvisierte Miete (als Schadensersatz) zu zahlen. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der abzuschließende Mietvertrag erstmals hätte gekündigt werden können.
Das musste jetzt eine sich in diesem Sinne Verpflichtete erfahren. Amtsgericht und Landgericht Coburg verurteilten sie zur Zahlung von rund 1.500 € Schadensersatz an die Vermieterin in spe. Wegen des Vorvertrages sei sie verpflichtet gewesen, ein Mietverhältnis zu begründen. Dieser Pflicht sei die künftige Mieterin nicht nachgekommen.Im Sommer 2001 trafen die beiden Damen eine schriftliche Abmachung: Zum 1. Oktober sollte über die leerstehende Wohnung ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Die vereinbarte Kaltmiete: 980 DM im Monat. Kurz vor diesem Stichtag „kündigte“ die künftige Mieterin das „Mietverhältnis“. In der Küche fehle nämlich... Lesen Sie mehr
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