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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mindestbreite“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 26.09.2012
- 5 K 2704/12 -
Treppen in Mehrfamilienhäusern dürfen nach Einbau eines Treppenlifts nicht schmaler als einen Meter sein
Treppenlift im Treppenhaus muss aufgrund nicht eingehaltener Mindestbreite wieder abgebaut werden
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite von 1 m bei Treppen im Treppenhaus muss auch nach Einbau eines Treppenlifts aus brandschutzrechtlichen Gründen eingehalten werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
In dem zugrunde liegenden Fall bewohnt der 88-jährige Kläger gemeinsam mit seiner 80-jährigen Ehefrau eine Wohnung im 2. Obergeschoss eines in Essen gelegenen Mehrfamilienhauses. Um die Wohnung im Alter weiter nutzen zu können, ließ der Kläger – zwar mit Zustimmung der Hausverwaltung, aber ohne vorherige Absprache mit dem Bauamt – im Treppenhaus für rund 7.500 Euro einen Sitztreppenlift einbauen. Das Bauamt der Stadt Essen stellte fest, dass durch den Einbau des Treppenliftes auch in der "Parkposition" des Liftes die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite der Treppe von 1 m bereits durch die Schienenkonstruktion um mehrere Zentimeter unterschritten... Lesen Sie mehr
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