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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mobile Holzterrasse“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Urteil vom 06.07.2015
- 1 S 22070/14 WEG -

Formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers begründet kein Recht zur baulichen Veränderung

Wohnungseigentümer muss mangels beschlossener Genehmigung Gartenhaus entfernen

Errichtet ein Wohnungseigentümer in dem von einem Sondernutzungsrecht umfassten Garten ein Gartenhaus, ohne die erforderliche Genehmigung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, muss er dieses wieder entfernen. Eine von einem anderen Wohnungseigentümer erklärte formlose Zustimmung zur baulichen Veränderung ist dabei unerheblich. Die Genehmigung muss vielmehr im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümer­gemeinschaft erteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stand den Eigentümern einer Erdgeschosswohnung ein Sondernutzungsrecht an dem Garten zu. Sie errichteten in diesem ein Gartenhaus und eine mobile Holzterrasse. Die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung waren damit aber nicht einverstanden und erhoben daher Klage auf Beseitigung des Gartenhauses und der mobilen Holzterrasse. Sie verwiesen auf die fehlende Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung hielten die Klage für unberechtigt. Sie führten an, dass die Kläger anlässlich einer Gartenbegehung ihre Zustimmung zur Errichtung des Gartenhauses erteilt haben. Sie können nunmehr... Lesen Sie mehr