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Landgericht Freiburg, Urteil vom 21.08.1986
- 3 S 86/86 -
Beschädigung von Möbelbezügen durch Reinigung: Reinigungsfirma haftet auf Schadenersatz
Fehlende Textilkennzeichnung und Pflegeanweisung begründet besondere Vorsichtsmaßnahmen
Weisen zu reinigende Möbelbezüge keine Textilkennzeichnung und Pflegeanweisung auf, so begründet dies besondere Vorsichtsmaßnahmen der Reinigungsfirma. Werden die Möbelbezüge durch die Reinigung beschädigt, so haftet die Reinigungsfirma auf Schadenersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte ihre Möbelbezüge durch eine Reinigungsfirma reinigen lassen. Die Bezüge verfügten weder über eine Textilkennzeichnung noch über eine Pflegeanweisung. Da die Möbelbezüge aufgrund der Reinigung beschädigt wurden, klagte die Besitzerin auf Schadenersatz.Das Landgericht Freiburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der vertraglichen Schutzpflicht zugestanden. Die Reinigungsfirma habe gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 BGB (neu: § 276 Abs. 2 BGB) die erforderliche... Lesen Sie mehr
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