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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mutterboden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2008
- 212 C 13616/07 -
Eigentumsverlust: Auf fremdem Grundstück verteilter Mutterboden verbindet sich mit diesem
Erde ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
Erde gehört zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Deshalb verliert derjenige, der Erde auf einem Grundstück verteilt, sein Eigentum daran. Ersatzansprüche bestehen dann allenfalls gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks, nicht gegenüber dem Verpächter. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Die späteren Kläger sowie die spätere Beklagte bewirtschafteten bis Juni 2006 ein der Landeshauptstadt München gehörendes Grundstück gemeinsam. Dabei war die Beklagte die eigentliche Pächterin. Die Kläger zahlten die Hälfte der Pacht an die Beklagte. In der gesamten Zeit brachten die Kläger etliche Kubikmeter sogenannten Mutterbodens auf das Grundstück. Diese Erde wurde für die Beete verwendet Im Juni 2006 kündigte die Beklagte den Klägern und verbot ihnen das Betreten des Grundstücks. Die Kläger konnten noch im November ihre Pflanzen aus dem Grundstück mitnehmen sowie einen Teil der Erde abtragen, dann führte die Beklagte auf dem Grundstück Grabungsarbeiten durch.... Lesen Sie mehr
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