wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 25. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024
4 Bs 140/23 -

Wohnnutzungsgebot: Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand

Emotionale Bindung zur Immobilie für Erlass des Wohnnutzungsgebots unerheblich

Die Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Hamburg die Aufforderung das Wohnhaus zu Wohnzwecken zuzuführen. Der Betroffene war zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer der Immobilie. Die Eheleute haben darin zusammen mit ihrem Sohn bis zur Trennung Ende 2020 gewohnt. Seitdem steht das Haus leer. Der Betroffene beantragte gegen das Wohnnutzungsgebot Eilrechtsschutz und meinte, er könne das Wohnhaus nicht vermieten, da derzeit ein Teilungsversteigerungsverfahren läuft. Zudem führte er emotionale Gründe für die fehlende Vermietung des Hauses an. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies den Antrag auf Eilrechtsschutz zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen.

Rechtmäßigkeit des Wohnnutzungsgebots trotz laufender Teilungsversteigerung

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das erlassene Wohnnutzungsgebot sei rechtmäßig. Es sei nicht ersichtlich, dass das laufende Teilungsversteigerungsverfahren der Vermietung der Immobilie entgegenstehe. Zwar sei dies unter Umständen schwierig, da ein Erwerber der Immobilie Eigenbedarf anmelden könnte. Dass eine Vermietung aber von vornherein ausgeschlossen ist, dürfe angesichts des angespannten Wohnungsmarkt nicht anzunehmen sein.

Unerheblichkeit der emotionalen Beziehung zur Immobilie

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die emotionale Bindung zu der ehemaligen Familienwohnung für das Wohnnutzungsgebot unerheblich. Zwar sei das Verhältnis der Eigentümer stark konfliktbelastet und scheinen einvernehmliche Lösungen nur schwer oder gar nicht erreichbar zu sein. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, inwiefern die schwierigen familiären Verhältnisse dazu führen sollten, dass die Eigentümer den ihnen gemeinsam obliegenden Pflichten, die aus anderen Rechtsgebieten resultieren, nicht erfüllen müssten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2023
    [Aktenzeichen: 19 E 3722/23]
Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Immobilienrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 552
WuM 2024, 552

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34572 Dokument-Nr. 34572

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34572

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH