Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2021
- 2 AZR 356/21 -
Vorwurf der üblen Nachrede durch Arbeitnehmer muss durch Arbeitgeber nachgewiesen werden
Strafrechtliche Bewertung des Verhaltens für Kündigung des Arbeitsverhältnisses unerheblich
Ein Arbeitgeber muss ein kündigungsrelevantes Verhalten des Arbeitnehmers auch dann nachweisen, wenn das betreffende Verhalten den Straftatbestand der üblen Nachrede gemäß § 186 StGB erfüllen würde. Denn die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens ist für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses unerheblich. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 2021 über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin eine
Beweislast für Vorliegen eines Kündigungsgrundes trägt der Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht führte aus, dass die grundsätzliche Darlegungs- und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2024
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2019
[Aktenzeichen: 15 Ca 295/19] - Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.06.2021
[Aktenzeichen: 8 Sa 22/20]
Jahrgang: 2022, Seite: 649 MDR 2022, 649 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 1331 NJW 2022, 1331 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2022, Seite: 407 NZA 2022, 407 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2022, Seite: 920 ZIP 2022, 920
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34580
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34580
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.