die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nasenscheidewandverkrümmung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 08.06.2021
- 1 A 204/19 -
Anspruch auf Beihilfe für Kosten von Nasentropfen bei chronischem Schnupfen wegen Nasenscheidewandverkrümmung
Leistungsausschluss für Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten oder grippalen Infekten greift nicht
Aufwendungen für Nasentropfen zur Behandlung eines chronischen Schnupfens wegen einer Nasenscheidewandverkrümmung sind beihilfefähig. Soweit die Beihilfeverordnung vorsieht, dass Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten nicht beihilfefähig sind, greift dieser Leistungsausschluss nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Beamter des Saarlandes seit dem Jahr 2016 Beihilfe zu den Kosten für die ihm ärztlich verordneten Nasentropfen. Der Beamte litt wegen einer Nasenscheidewandverkrümmung an einem chronischen Schnupfen. Da sein Anspruch verneint wurde, erhob der Beamte Klage.Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Es verwies auf § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 a der Beihilfeverordnung des Saarlandes (BhVO), wonach Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten für volljährige Personen nicht beihilfefähig seien. Gegen diese Entscheidung legte der Beamte Berufung ein.... Lesen Sie mehr