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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.2016
- 32 C 3057/15 -
Inlineskater muss beim Einbiegen von Nebenweg in kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg Vorfahrt des Radfahrers beachten
Haftung des Inlineskaters für Unfall mit Fahrradfahrer - 1500 Euro Schmerzensgeld
Ein Inlineskater muss beim Einbiegen von einem Nebenweg in einen kombinierten Fahrrad- und Fußgängerweg die Vorfahrt von dem Weg befahrenden Radfahrer beachten. Er darf also nicht ungebremst in den Weg einfahren. Andernfalls haftet er für einen Zusammenstoß mit einem Radfahrer. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im Mai 2014 zwischen einem Radfahrer und einem Inlineskater zu einem Unfall. Der Radfahrer befuhr mit seinem Rennrad die rechte Seite eines kombinierten Fahrrad- und Fußgängerwegs als plötzlich von links der Inlineskater aus einem Nebenweg kam. Es kam daraufhin zu einem Zusammenstoß, wodurch sich der Radfahrer am Kopf verletzte. Zudem wurde unter anderem das Rennrad beschädigt. Der Radfahrer konnte den Inlineskater vor dem Einfahren nicht bemerken, da im Unfallbereich eine hohe Hecke die Sicht einschränkte. Der Radfahrer erhob schließlich Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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