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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „negatives Interesse“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.02.2002
- 6 AZR 357/01 -

Irritationen bei Patienten: Krankenpfleger darf nicht einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter nachgehen

Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darf durch Nebentätigkeiten seiner Angestellten nicht beeinträchtigt werden

Die Berufsausübung des Krankenpflegers steht im Konflikt mit der Tätigkeit des Leichenbestatters. Während die eine Tätigkeit die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens zum Ziel hat, setzt die andere den Tod des Menschen voraus. Ein Krankenhaus muss die nebenberufliche Tätigkeit eines Mitarbeiters nicht hinnehmen, wenn diese in der öffentlichen Wahrnehmung zu Irritationen führen könnte und damit geeignet ist, das Interesse des Krankenhauses zu beeinträchtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall übte ein als Krankenpfleger in einem Krankenhaus beschäftigter Mann eine Nebentätigkeit im Bestattungswesen aus. Zu seinen Aufgaben gehörten dabei neben Bürotätigkeiten auch Trauergespräche, die Einsargung und Überführung der Verstorbenen. Da der Mann auch noch Gesellschafter dieses Bestattungsunternehmens war und anlässlich der Eröffnung einer neuen Trauerhalle in der Tagespresse mit Namen und Foto vorgestellt wurde, sah das Krankenhaus seine Interessen gefährdet, die aus dem Widerspruch der beiden Tätigkeiten hervorginge. Das Krankenhaus verbot ihrem Angestellten daraufhin die Ausübung seiner Nebentätigkeit. Gegen diese... Lesen Sie mehr

Landgericht Kiel, Urteil vom 22.01.1998
- 8 S 160/97 -

Schadensersatz für nicht in Anspruch genommene Tischreservierung im Restaurant

Rechtlicher Charakter der Tischreservierung im Restaurant - Schadensersatz bei Nichtinanspruchnahme aus culpa in contrahendo

Wenn ein Gast im Restaurant einen Tisch reserviert hat und nicht erscheint, kann der Gastwirt Ersatz seiner Vorbereitungskosten oder sogar entgangenen Gewinn verlangen. Allerdings muss der Wirt beweisen, dass er wegen der Reservierung andere Gäste wegschicken musste. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte die Inhaberin eines Restaurants in Hannover einen Gast, der einen Tisch reservierte hatte und nicht erschienen war, auf Schadensersatz in Form von entgangenem Gewinn. Der Gast hatte anläßlich der Cebit-Messe in der Zeit vom 14.03. - 20.03.1996 einen Tisch für 5-6 Personen für jeden Abend ab 19.30 Uhr reserviert, ohne dass von Seiten des Gastes jemand erschienen war.... Lesen Sie mehr