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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nennung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.05.2022
- 1 BvR 98/21 und 1 BvR 564/19 -
Verfassungsbeschwerden gegen die Nennung in Verfassungsschutzberichten erfolglos
Nennung beider Organisationen in den Verfassungsschutzberichten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Der aktive Teil einer Studentenverbindung und ein bundesweit tätiger Verein wandten sich erfolglos gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten. Damit sind zwar Grundrechtseingriffe verbunden. Doch sind diese auch zu rechtfertigen. Jedenfalls ist nicht zu beanstanden, dass die Verwaltungsgerichte in beiden Fällen davon ausgegangen sind, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorlagen und die Vereinigungen daher im Verfassungsschutzbericht genannt werden konnten.
Im Verfahren 1 BvR 98/21 wendet sich ein Zusammenschluss der zur aktiven Beteiligung Verpflichteten einer burschenschaftlich organisierten Studentenverbindung gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht 2015 des Freistaates Bayern im Abschnitt „Rechtsextremismus“. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz stützte sich auf das Auftreten der Burschenschaft in der Öffentlichkeit, politische Aktivitäten und Veranstaltungen mit bestimmten eingeladenen Personen sowie auf die personelle Vernetzung der Studentenverbindung mit Mitgliedern der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts reichten diese dokumentierten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2012
- I ZR 74/11 -
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen
Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin war die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Der Beklagte war ein bei der Klägerin zugelassener Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Mainz, der Zweigstellen in Erfurt und Karlsruhe unterhielt. Für die Zweigstelle in Erfurt verwendete er Briefbögen, auf deren Vorderseite allein die Anschrift der Kanzlei... Lesen Sie mehr
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