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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtantritt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.04.2016
- 12 C 328/15 -
Antritt des verspätet durchgeführten Fluges ist keine Voraussetzung für Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung
Bereits vor Abflug feststehende Ankunftsverspätung kann Entschädigungsanspruch begründen
Erfährt ein Fluggast am Flughafen, dass sein Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden kann, muss er nicht den Flug am nächsten Tag antreten, damit der Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) begründet wird. Denn die verspätungsbedingte Unannehmlichkeit ist bei einer sich schon vor Abflug ergebenen Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden bei den am Flughafen wartenden Fluggästen bereits am Abflugort eingetreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein Fluggast im September 2015 von Amsterdam nach Hamburg zu fliegen, da er dort am nächsten Morgen einen geschäftlichen Termin wahrnehmen musste. Nachdem sich der Fluggast am Flughafen einfand, teilte man ihm nach zweistündiger Wartezeit mit, dass der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden könne. Da der Fluggast dadurch seinen geplanten Termin nicht hätte wahrnehmen können, trat er den Flug am nächsten Tag nicht an. Er machte aufgrund der gut siebenstündigen Ankunftsverspätung des gebuchten, aber nicht angetretenen, Fluges dennoch einen Ausgleichsanspruch geltend. Die Fluggesellschaft hielt dies... Lesen Sie mehr
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