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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Notarvertrag“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 26.07.2021
- 4 O 47/21 -
Gescheiterte "Hausfrauenehe": Notar haftet nicht für Änderung der Rechtsprechung
Kein Anspruch auf Schadensersatz vom Notar wegen geänderter Rechtsprechung
Belehrungen und Hinweise eines Notars müssen sich an der zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen Rechtslage orientieren. Für im Laufe der Jahre eingetretene Änderungen der Rechtsprechung haftet er nur, wenn er sie hätte voraussehen müssen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung der 4. Zivilkammer des Landgerichts, die sich mit einem angeblichen Beratungsfehler bei Begründung einer "klassischen Hausfrauenehe" in den 1990er Jahren zu befassen hatte.
Ein Mann aus der Nähe von Bad Dürkheim schloss vor ca. 30 Jahren mit seiner Verlobten vor einem Notar aus dem Bezirk des Landgerichts Frankenthal einen Ehevertrag. Bei Abschluss des Vertrages war bereits klar, dass die Verlobte nicht in das Berufsleben eintreten, sondern innerhalb der Ehe für Kindererziehung und Haushalt zuständig sein sollte. Dabei kam es dem späteren Ehemann darauf an, sich und seinen landwirtschaftlichen Betrieb vor Ansprüchen zu schützen, falls die Ehe scheitern sollte. Auf Rat des beurkundenden Notars verzichteten deshalb die späteren Ehegatten für den Fall einer Scheidung auf sämtliche gegenseitigen ehe- und erbrechtlichen... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 16.05.2018
- 4 O 366/17 -
Familienstreit kein Grund für Versteigerung eines gemeinsamen Grundeigentums
Notarvertrag mit Ausschluss verhindert Zwangsversteigerung
Begründen Familienmitglieder gemeinschaftlich Eigentum an einem Grundstück, so wird im Notarvertrag die Möglichkeit zur Aufhebung dieser Gemeinschaft häufig ausgeschlossen. Geraten die Eigentümer später in familiäre Streitigkeiten, so kann allein daraus nicht das Recht abgeleitet werden, die Gemeinschaft zu beenden und das Anwesen zu versteigern. Dies hat das Landgerichts Frankenthal entschieden.
Im hier vorliegenden Fall hatten die Eltern und ihre Tochter 2012 in Frankenthal gemeinsam neben dem Elternhaus ein Anwesen erworben. Die Tochter wollte sich hiermit ihren Jugendtraum erfüllen und Tür an Tür mit ihren Eltern in einer Art Mehrgenerationenhaus wohnen. In dem notariellen Vertrag hatte die Familie vereinbart, dass bis zum Tod der Eltern keiner die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen kann.... Lesen Sie mehr
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