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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nutzungseinschränkungen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Helmstedt, Urteil vom 10.02.1987
- 3 C 672/86 -

Erlaubnis zur Benutzung der Badewanne nur für wenige Stunden in der Woche rechtfertigt Mietminderung

Recht zur Minderung der Miete in Höhe von ca. 23 %

Wird einem Mieter die Benutzung der Badewanne nur am Freitag in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr erlaubt, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um ca. 23 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Helmstedt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Hausordnung zu einem Wohnhaus war es einem Mieter im Jahr 1986 gestattet seine Badewanne nur in der Zeit von 18 bis 22 Uhr und Samstag von 15 bis 22 Uhr zu benutzen. Der Mieter hielt dies für unzulässig und minderte seine Miete. Damit war jedoch wiederum der Vermieter nicht einverstanden. Er konnte keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs sehen, da dem Mieter neben der Badewanne noch eine Dusche zur Verfügung stand. Der Vermieter erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Helmstedt entschied gegen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.02.2013
- 2 K 2749/09 -

Rauch aus kommunalem Backhaus für Nachbar zumutbar

Vom Backhaus ausgehende Immissionen überschritten weder Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtline noch der EU-Feinstaubrichtlinie

Ein Anwohner, der ca. 10 m von einem Backhaus entfernt wohnt und die Rauch- und Geruchsbelästigungen durch die Nutzung des Backhauses rügt, hat keinen Anspruch auf weitere Einschränkungen der Betriebszeiten des Backhauses und auf weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Rauchgase. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Das (kommunale) Backhaus existiert seit 1847 im Zentrum eines Ortsteils von Weilheim und wird seit dieser Zeit genutzt. Eine wegen der Nachbarbeschwerden von der Gemeinde eingeführte Benutzungsordnung mit Beschränkung der Nutzungszeiten (Backtage: Mittwoch bis Freitag von 6 bis 18 Uhr und samstags bis 15 Uhr) und auch eine technische Nachrüstung der Anlage (u.a. Erhöhung des Schornsteins,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 28.08.2012
- VG 13 L 45.11 -

Berliner Tempodrom kann sich nicht gegen Hotelneubau wehren

Hotel wird durch Tempodrom aller Voraussicht nach keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt

Das ehemalige Postamt SW 11 in Berlin-Kreuzberg darf zu einem Hotel umgebaut werden. Die erteilte Baugenehmigung verletzt nicht das baurechtliche Rücksichtnahmegebot. Auch eine unzumutbare Lärmimmission durch das benachbarte Tempodrom ist nicht zu befürchten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in der Möckernstraße in Berlin-Kreuzberg das Tempodrom, ein überregional bekannter Veranstaltungsort u.a. mit zwei Arenen. Sie wandte sich gegen die von den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung zum Umbau des ehemaligen Postamtes in ein Hotel mit 332 Zimmern. Das zwischen 1933 und 1937 errichtete denkmalgeschützte Bauwerk liegt... Lesen Sie mehr