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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.11.2020
- L 16 KR 143/18 -
Kostenübernahme für beidseitige Oberarmstraffung aufgrund entstellender Wirkung
Sichtbare massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm
Eine gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, die Kosten für eine beidseitige Oberarmstraffung zu übernehmen, wenn eine Entstellung vorliegt. Davon kann ausgegangen werden, wenn eine trotz weitgeschnittener, lockerer Alltagskleidung eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm sichtbar ist. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Schlauchmagenoperation verlor eine gesetzlich krankenversicherte Frau 45 bis 50 kg an Gewicht. Dadurch bedingt kam es zu einem Fettverteilungstyp mit massiven Hautüberschuss beider Oberarme. Es lag eine massive Asymmetrie des Erscheinungsbildes von Ober- und Unterarm vor. Trotz unauffälliger, weitgeschnittener und lockerer Alltagskleidung war im Bereich der Oberarme deutlich zu sehen, dass die Kleidung dort sehr eng lag, während sie sich im Bereich der Unterarme bewegte wie eine "Fahne im Wind". Die Frau beantragte daher im März 2011 bei ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine beidseitige... Lesen Sie mehr
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