die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Online-Video-Plattform“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.08.2013
- 3 U 71/13 -
YouTube muss identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung nicht unterbinden
Betroffenen steht bei öffentlichem Informationsinteresse kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu
Das öffentliche Informationsinteresse kann eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung durch auf YouTube hochgeladene Videos rechtfertigen. Dem Betroffenen steht dann kein Löschungsanspruch gegen den Betreiber der Internetplattform YouTube zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Münster.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2008 verursachte der mit diplomatischer Immunität in Russland als Lehrer arbeitende Kläger in Moskau einen Verkehrsunfall, bei dem zwei russische Studenten getötet wurden. Aufgrund des Diplomatenstatus des Klägers wurde die Tat in Russland nicht verfolgt. Der Kläger konnte ohne Sanktion russischer Behörden nach Deutschland zurückkehren. In Deutschland wurde der Kläger für diese Tat im Jahre 2009 zu einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung, einer Geldbuße von 5.000 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.Die Tat und ihre juristische Aufarbeitung waren wiederholt... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012
- VI-Kart 4/11 -
Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 rechtmäßig
Plattform würde marktbeherrschende Stellung auf dem Fernsehwerbemarkt zusätzlich verstärken
Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform wurde untersagt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.
Im vorliegenden Verfahren hatte das Bundeskartellamt im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte.Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das... Lesen Sie mehr