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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parkraummangel“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.09.2007
- 7 E 1594/06 (1))  -

Bei Parkraummangel darf Bewohnerparkzone eingerichtet werden

Einrichtung der Wiesbadener Bewohnerparkzone Gebiet 14 City Ost ist rechtmäßig

Bei Parkraummangel darf die zuständige Straßenverkehrsbehörde eine Bewohnerparkzone errichten, die vorsieht, dass nur Bewohnern des Gebiets das Parken mit Parkausweis erlaubt ist und alle übrigen Verkehrteilnehmer nur für zwei Stunden parken dürfen. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat durch Urteil vom 03.09.2007 die Klage eines in der Gustav-Freytag-Straße ansässigen Steuerberaters, der sich gegen die am 01.12.2006 erfolgte Einrichtung der Bewohnerparkzone Gebiet 14 City Ost in Wiesbaden gewandt hat, abgewiesen.Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass die Stadt Wiesbaden befugt gewesen sei, nach § 45 Abs. 1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung die Bewohnerparkzone in der Weise einzurichten, dass in dieser Zone das Parken in der Zeit von Montag - Freitag von 9.00 - 20.00 Uhr nur Bewohnern dieses Gebietes gestattet sei, die einen entsprechenden Parkausweis hätten, während alle... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2006
- VG 11 A 781.06 -

Anrainer unterliegt mit Klage gegen Einrichtung einer Parkzone

Parkraumbewirtschaftung um den Potsdamer Platz/Tiergarten Süd in Berlin ist rechtmäßig

Im Dezember 2004 führte das Bezirksamt Mitte von Berlin die flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung im Bereich Potsdamer Platz/Tiergarten Süd ein. Eine dagegen gerichtete Klage hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin abgewiesen.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in jenem Bereich sei nach § 45 Abs. 1b Nr. 2 a StVO rechtmäßig, da es sich um ein städtisches Quartier mit erheblichem Parkraummangel handele. Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung beruhe auf einem umfassenden und detaillierten Konzept und lasse keine Ermessensfehler erkennen.Auch... Lesen Sie mehr