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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.11.2024
- 9 AZR 71/24 -
Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit
Ausschluss verstößt gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger ist Arbeitnehmer eines Unternehmens der Energiewirtschaft. Er vereinbarte mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten Altersteilzeit im Blockmodell mit Beginn der Passivphase am 1. Mai 2022. Der Arbeitgeberverband energie- und wasserwirtschaftlicher Unternehmungen e.V. einigte sich mit den Gewerkschaften ver.di und IG BCE anlässlich der Tarifrunde 2023 in dem „Tarifvertrag über eine einmalige Sonderzahlung gemäß § 3 Nr. 11c Einkommenssteuergesetz“ (TV IAP) auf die Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie, die unabhängig vom individuellen Beschäftigungsgrad 3.000 Euro beträgt. Es handelt sich nach der Protokollnotiz zum TV IAP um eine... Lesen Sie mehr
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