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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Pirschpfad“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 26.01.2021
- 2 Ss OWi 25/21 -
Fahrradfahren auf Trampelpfaden im Wald verboten
OLG Oldenburg weist Rechtsbeschwerde ab
Das OLG Oldenburg hat die Rechtsbeschwerde eines Mountainbikers gegen einen Bußgeldbescheid wegen illegalen Radfahrens auf einem nicht-öffentlichen Trampelpfades abgewiesen. Eine Wegenutzung sei nur bei Zustimmung des Grundstückseigentümers erlaubt.
Ein 58ig-jähriger Mann war gegen 18 Uhr im Waldgebiet der Stadt Bad Iburg mit seinem Mountainbike unterwegs. Die Stadt Bad Iburg erließ einen Bußgeldbescheid über 150 Euro mit der Begründung, der Mann sei außerhalb von öffentlichen Wegen gefahren. Nach § 25 des Niedersächsischen Waldgesetzes darf man mit Fahrrädern auch auf sogenannten „tatsächlichen öffentlichen Wegen“ fahren. Das sind solche Wege, die mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, wie Wander- Reit- und Freizeitwege, nicht aber z.B. Fuß- und Pirschpfadwege. Auch die von „Downhill-Bikern“ eigenständig geschaffenen Wege gehörten... Lesen Sie mehr
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