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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Portionspackung“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.05.2018
- 20 BV 16.1961 -
Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten
Kennzeichnungspflicht verstößt nicht gegen Grundsatz des freien Warenverkehrs
Einzelne Honig-Portionspackungen müssen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden. Damit wurde die Berufung eines Unternehmens im Bereich der Herstellung und Abfüllung von Honig gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bekanntgegeben.
Im hier zu entscheidenden Fall stellt die Klägerin Honig-Portionsbecher her, die in größerer Stückzahl in verschlossenen und mit Ursprungsangabe versehenen Sammelkartons an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung, wie z.B. Hotels, Seniorenheime oder Krankenhäuser, verkauft werden. Sie begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die einzelnen Honigpackungen hierbei keiner gesonderten Kennzeichnung mit dem Ursprungsland bedürfen.Im Berufungsverfahren legte der BayVGH die Frage der Kennzeichnungspflicht zunächst dem Europäischen Gerichtshof vor, der entschied, dass Honig-Portionspackungen nach der Lebensmittel-Etikettierungsrichtlinie... Lesen Sie mehr
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