die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Preisänderungsrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.03.2012
- VIII ZR 113/11/ VIII ZR 93/11 -
BGH zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
Regelungslücke durch unwirksamer Preisanpassungsklausel durch § 133, 157 BGB geschlossen
Zur Frage, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat, hat der Bundesgerichtshof nunmehr zwei Entscheidungen getroffen.
Im Verfahren VIII ZR 113/11 macht der Kläger gegen die Beklagte, ein regionales Gasversorgungsunternehmen, Rückzahlungsansprüche geltend. Der Kläger bezog aufgrund eines im Jahr 1981 geschlossenen Sonderkundenvertrages Gas von der Beklagten.Die Beklagte erhöhte in der Vergangenheit wiederholt die Arbeitspreise, mit welchen der Gasverbrauch abgerechnet wird, auf der Grundlage einer unwirksamen Preisanpassungsklausel. Der Kläger zahlte die geforderten erhöhten Entgelte, ohne den Preiserhöhungen zu widersprechen. Im Oktober 2008 wechselte er zu einem anderen Gasanbieter. Erstmals im Februar 2009 wandte er sich gegen die von der Beklagten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.02.2011
- VIII ZR 295/09 -
BGH zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
Preisänderungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam
Erneut wurde eine Preisänderungsklausel in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.
Im hiesigen Rechtsstreit bezieht der Kläger von der Beklagten seit 1993 leitungsgebunden Erdgas für seine Wohnung in Wiesbaden. Nach einer Tarifumstellung der Beklagten im Jahr 1995 gab es unter dem Oberbegriff "Allgemeine Tarife" zwei Grundverbrauchstarife und unter dem Oberbegriff "Heizgas-Sonderabkommen" die Tarife R1 und R2, welche mit Wirkung vom 1. November 2001 durch die Tarife... Lesen Sie mehr