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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Produktwerbung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.11.2022
- 6 U 104/22 -

Werbung mit dem Logo "Klimaneutral" ohne Aufklärung irreführend

OLG Frankfurt am Main untersagt Werbung mit Logo "Klimaneutral" wegen fehlender Aufklärung

Die Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ kann erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung der Verbraucher haben. Über grundlegende Umstände der von dem Unternehmen beanspruchten Klimaneutralität ist deshalb aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat der Antragsgegnerin untersagt, ihre Produkte mit dem Logo „Klimaneutral“ zu bewerben, da diese Aufklärung fehlt.

Beide Parteien stellen ökologische Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel her. Die Antragsgegnerin bewirbt ihre Produkte auf ihrer Internetseite u.a. mit dem Logo „Klimaneutral“. Die Antragstellerin wendet sich u.a. gegen die Werbung mit diesem Begriff. Sie hält den Begriff „klimaneutral“ für erläuterungsbedürftig und die Werbung deshalb für intransparent und irreführend.Das Landgericht hatte den auf Unterlassen gerichteten Eilantrag abgewiesen. Auf die Berufung hin hat das OLG die Antragsgegnerin verurteilt, die Verwendung des Logos „Klimaneutral“ zu unterlassen. Die Werbung sei irreführend. Die Bewerbung eines Unternehmens oder... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.09.2021
- 16 O 139/21 -

Irreführende Werbung mit fünf Sternen

Fünf Sterne ohne eine einzige Bewertung stellt irreführende Werbung dar

Ein Onlineshop darf für Produkte nicht mit fünf Sternen werben, wenn es dafür noch keine Kundenbewertung gibt. Das gilt auch dann, wenn die Folgeseite mit den Produktdetails Hinweise darauf enthält, dass noch keine Bewertung abgegeben wurde. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Hoco Online GmbH entschieden, die im Internet einen Fahrradshop betreibt.

Auf der Übersichtsseite der Produktkategorie Fahrräder waren zahlreiche Räder mit fünf leuchtend gelben Sternen abgebildet. Nach Anklicken eines Angebots wurden auf der Produktseite erneut fünf Sterne angezeigt, nun aber mit dem Zusatz „(0)“. Weiter unten auf der Seite hieß es unter der Überschrift Kundenbewertungen: „Leider ist noch kein Eintrag vorhanden.“Das Berliner... Lesen Sie mehr