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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2014
- III ZR 550/13 -
Beschädigung eines tiefergelegten PKW beim Überhangparken: Verkehrssicherungspflichtiger muss weder für gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen
Erkennbare Parkplatzbegrenzung erfordert besondere Aufmerksamkeit des Autofahrers
Wird ein tiefergelegter PKW beim Überhangparken durch die erkennbare Parkplatzbegrenzung beschädigt, so steht dem PKW-Fahrer regelmäßig kein Schadenersatzanspruch zu. Denn der für den Parkplatz Verkehrssicherungspflichtige muss weder für ein gefahrloses Überhangparken sorgen noch vor dessen Gefahren warnen. Vielmehr muss der Autofahrer eine besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2012 fuhr der Fahrer eines tiefergelegten PKW in eine Parktasche eines öffentlichen Parkplatzes. Da die Beleuchtung des Parkplatzes noch nicht fertiggestellt war, war der Parkplatz unbeleuchtet und daher dunkel. Der PKW-Fahrer wollte mit dem vorderen Karosserieteil seines Fahrzeugs über die Parkplatzbegrenzung hinaus parken. Da sein Fahrzeug aber nur über eine Bodentiefe von etwa 10 cm aufwies, kam es mit dem stirnseitig angebrachten 20 cm hohen Randstein der Parktasche in Berührung. Aufgrund der entstandenen Beschädigung klagte der PKW-Fahrer auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
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