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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rechtsprechungsänderung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankenthal, Urteil vom 26.07.2021
- 4 O 47/21 -

Gescheiterte "Hausfrauenehe": Notar haftet nicht für Änderung der Rechtsprechung

Kein Anspruch auf Schadensersatz vom Notar wegen geänderter Rechtsprechung

Belehrungen und Hinweise eines Notars müssen sich an der zum Zeitpunkt der Beratung aktuellen Rechtslage orientieren. Für im Laufe der Jahre eingetretene Änderungen der Rechtsprechung haftet er nur, wenn er sie hätte voraussehen müssen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung der 4. Zivilkammer des Landgerichts, die sich mit einem angeblichen Beratungsfehler bei Begründung einer "klassischen Hausfrauenehe" in den 1990er Jahren zu befassen hatte.

Ein Mann aus der Nähe von Bad Dürkheim schloss vor ca. 30 Jahren mit seiner Verlobten vor einem Notar aus dem Bezirk des Landgerichts Frankenthal einen Ehevertrag. Bei Abschluss des Vertrages war bereits klar, dass die Verlobte nicht in das Berufsleben eintreten, sondern innerhalb der Ehe für Kindererziehung und Haushalt zuständig sein sollte. Dabei kam es dem späteren Ehemann darauf an, sich und seinen landwirtschaftlichen Betrieb vor Ansprüchen zu schützen, falls die Ehe scheitern sollte. Auf Rat des beurkundenden Notars verzichteten deshalb die späteren Ehegatten für den Fall einer Scheidung auf sämtliche gegenseitigen ehe- und erbrechtlichen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2015
- VIII ZR 185/14 -

BGH: Übertragung der Schönheits­reparaturen auf den Mieter bei unrenoviert übergebener Wohnung unwirksam

Recht­sprechungs­änderung des Bundesgerichtshofs

Wenn Mieter eine Wohnung unrenoviert übernehmen, dürfen sie nicht zu Schönheits­reparaturen verpflichtet werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Mieter eine teils unrenovierte Wohnung übernommen. In drei Zimmern mussten sie Streicharbeiten vornehmen. Der Vermieter erließ ihnen hierfür als Gegenleistung eine halbe Monatsmiete. Im Mietvertrag war vorgesehen, dass die Mieter bei Auszug Schönheitsreparaturen vorzunehmen hatten. Da die Mieter dies bei Auszug nicht taten, klagte der Vermieter.... Lesen Sie mehr



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