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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Redtube“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013
- 310 O 460/13 -

Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangen

Abmahnungen erfolgten zu Unrecht

Der Streamingdienst Redtube kann erfolgreich von The Archive verlangen, dass keine Abmahnungen mehr aufgrund der Nutzung des Portals verschickt werden. Denn die Abmahnungen erfolgten zu Unrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Nutzer des Streamingportals Redtube von dem schweizerischen Unternehmen The Archive wegen des Streamings von Filmen abgemahnt. Das Internetportal Redtube sah dies als unzulässig an und erhob daher Klage auf Unterlassung der Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Streaming von Filmen.Das Landgericht Hamburg gab der Klage statt. Dem Portal habe ein Anspruch auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB zugestanden. Denn durch die Abmahnungen sei in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden. Denn durch die Abmahnschreiben, in... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Beschluss vom 24.01.2014
- 209 O 188/13 u.a. -

"Streaming-Abmahnung": Antrag der „The Archive AG“ auf Herausgabe von Namen und Anschriften von Kunden zu bestimmten IP-Adressen hätte nicht entsprochen werden dürfen

Ansehen eines bloßen Streamings einer Video-Datei stellt im Gegensatz zum Download grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar

In vier Beschlüssen hat das Landgericht Köln Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, die von der „The Archive AG“ wegen Ansehens eines Streaming-Videos auf der Plattform www.redtube.com abgemahnt worden waren. Dem Antrag der „The Archive AG“ auf Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften von Kunden der Deutschen Telekom hätte nicht entsprochen werden dürfen.

Das Landgericht Köln hat die Abweichung von der ursprünglichen Entscheidung damit begründet, dass im Antrag der „The Archive AG“ (Antragstellerin) von Downloads die Rede war, während es sich tatsächlich – wie sich später herausstellte – um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform handelte. Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt... Lesen Sie mehr