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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2023
- 16 U 54/23 -
Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren
Schlechtes Wetter auf Ecuador-Privatrundreise
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat klargestellt, dass ein Reisender sich grundsätzlich selbst über allgemein zugängliche Quellen über die klimatischen Bedingungen des Reiseziels informieren kann und muss. Den Reiseveranstalter trifft keine Aufklärungspflicht, da kein Wissensgefälle vorliegt. Der Klägerin stünden keine Minderungsansprüche zu, soweit die von ihr gebuchte Ecuadorreise in die dort im Dezember herrschende Regenzeit fiel.
Die Klägerin buchte bei der Beklagten für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatrundreise für Mitte bis Ende Dezember 2021 für rund 18.000 €. Wegen zahlreicher behaupteter Mängel u.a. witterungsbedingter Beeinträchtigungen, eines ausgefallenen Ausflugs und Lärmbelästigungen verlangt sie nun Minderung des Reisepreises in Höhe von gut 6.000 € von der Beklagten. Das Landgericht hatte der Klage in Höhe von gut 800 € u.a. wegen eines ausgefallenen Ausflugs und der erlittenen Lärmbelästigungen stattgegeben und Ansprüche wegen witterungsbedingter Beeinträchtigungen abgewiesen.Die hiergegen gerichtete Berufung hatte auch vor... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.03.2023
- 2-24 O 102/22 -
Regen und Nebel kein Grund für verminderten Reisepreis
Reiseveranstalter muss nicht auf die Regenzeit im Urlaubsland hinweisen
Schlechtes Wetter am Urlaubsort sind kein Grund, vom Veranstalter eine Teilerstattung des Reisepreises zu verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Die Klägerin hatte für sich und ihren Partner eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador Ende Dezember 2021 für einen Gesamtpreis von rund 18.000 € gebucht. Nach Durchführung der Reise verlangte sie eine Minderung von rund 6.000 € des Reisepreises. Sie begründete dies insbesondere damit, bei einer Rundwanderung um einen laut Reiseankündigung „traumhaft schönen Kratersee“ sei von... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017
- 4 U 29/17 -
Linksabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen
Geradeausfahrer muss seine Sichtbarkeit für Linksabbieger nachweisen können
Ein Linksabbieger muss bei Dunkelheit und Regen auf einer Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht damit rechnen, dass ein Geradeausfahrer ohne Beleuchtung fährt. Kommt es zu einer Kollision, ist dem Linksabbieger kein Verstoß gegen die Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO vorzuwerfen. Behauptet der Geradeausfahrer sichtbar gewesen zu sein, muss er dies nachweisen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es an einem Abend im November 2015 zwischen einem Linksabbieger und einem Geradeausfahrer zu einem Verkehrsunfall. Zur Unfallzeit herrschte Dunkelheit und Regen. Der Geradeausfahrer hatte vor dem Unfall ein kurz vor der Kreuzung befindliches Tankstellengelände verlassen. Der Linksabbieger behauptete, dass er dabei ohne Licht gefahren sei. Er habe den... Lesen Sie mehr
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