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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reinigungspreis“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 10.08.2012
- 6 U 54/12 -
Unzulässige Haftungsbegrenzung von Textilreinigungen
Reinigungen können Haftung für beschädigte Kleidungsstücke durch leichte Fahrlässigkeit nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken
Eine Reinigung darf die Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit beschädigte Kleidungsstücke nicht auf das 15-fache des Reinigungspreises beschränken. Unzulässig ist auch die Klausel, nach der eine Reinigung maximal den Zweitwert ersetzt, wenn die Kleidung wegen grober Fahrlässigkeit ruiniert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln. Die strittigen Haftungsklauseln wurden bislang von den meisten Reinigungsbetrieben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet.
Laut Verbandsempfehlung haftet die Reinigung nur bis zur Höhe des Zeitwertes, wenn ein Kleidungsstück verloren geht oder durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters beschädigt wird. Nach der gesetzlichen Regelung ist jedoch der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Das Gericht erkannte zwar an, dass bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes ein prozentualer Abschlag für einen altersbedingten Wertverlust gerechtfertigt sei. Der Abschlag müsse aber vom aktuellen Handelspreis vorgenommen werden und nicht von dem oft niedrigeren Anschaffungspreis, zu dem der Kunde das Kleidungsstück einmal gekauft hat. Das sei durch die Formulierung der Klausel... Lesen Sie mehr
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