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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Reparaturhistorie“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2013
- VIII ZR 183/12 -
Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallschaden besteht für Gebrauchtwagenhändler keine Pflicht zur Einsicht in "Reparaturhistorie"
Grundsätzlich besteht nur Pflicht zur "Sichtprüfung"
Ein Gebrauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet ohne Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, die für das Vorliegen von Unfallschäden sprechen, die "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs einzusehen. Er ist vielmehr grundsätzlich nur zu einer "Sichtprüfung" verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stellte sich nach dem Kauf eines gebrauchten Audi A8 Quattro heraus, dass dieser über Unfallschäden verfügte. Laut Kaufvertrag sollte das Fahrzeug jedoch unfallfrei sein. Da die Verkäuferin die Käuferin nicht über diese Schäden aufgeklärt hatte, sah sie sich arglistig getäuscht und focht den Kaufvertrag an. Die Verkäuferin wiederum behauptete, von den Schäden nichts gewusst zu haben. Dies ließ die Käuferin nicht gelten, denn durch einen Einblick in die "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs in der Audi-Datenbank hätte die Verkäuferin Kenntnis von den Unfallschäden erlangt. Die Käuferin erhob schließlich Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises.... Lesen Sie mehr
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