die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „richterliche Genehmigung“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 24.07.2018
- 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 -
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Fixierung stellt Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar
Patienten in der Psychiatrie dürfen nur nach richterlicher Genehmigung für eine längere Zeit fixiert werden. Einschlägige Vorschriften des Landes Baden-Württemberg wurden für verfassungswidrig erklärt. Der baden-württembergische und der bayerische Gesetzgeber - der bislang keine spezielle Rechtsgrundlage für Fixierungen erlassen hat - wurden verpflichtet bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Im Fall 2 BvR 502/16 betrifft die Verfassungsbeschwerde die auf ärztliche Anordnung vorgenommene, acht Stunden dauernde 7-Punkt-Fixierung des Beschwerdeführers - das heißt die Fesselung an ein Krankenbett an beiden Armen, beiden Beinen sowie um Bauch, Brust und Stirn - während eines insgesamt gut zwölfstündigen Psychiatrieaufenthalts.Das Bayerische Unterbringungsgesetz (BayUnterbrG), welches Rechtsgrundlage für die vorläufige Unterbringung des Beschwerdeführers war, sieht keine spezielle Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung von Fixierungen vor. Der Beschwerdeführer nahm den Freistaat Bayern erfolglos auf Schadensersatz und... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.06.2012
- XII ZB 24/12 -
Fixierung eines Betreuten bedarf richterlicher Genehmigung
Diesbezügliche Generalvollmacht für Betreuer unbeachtlich
Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels Beckengurts, stellen freiheitentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB dar. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen wird nicht dadurch verletzt, dass die Einwilligung eines von ihm Bevollmächtigten in eine freiheitsentziehende Maßnahme der gerichtlichen Entscheidung bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erteilte die 1922 geborene Betroffene ihrem Sohn und ihrer Tochter eine Generalvollmacht. Diese enthielt unter anderem folgenden Passus: "Die Generalvollmacht umfasst auch die Befugnis zu Unterbringungsmaßnahmen im Sinne von § 1906 BGB, insbesondere zu einer Unterbringung, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist […] sowie zur Vornahme von sonstigen Freiheitsentziehungsmaßnahmen... Lesen Sie mehr