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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rostiges Wasser“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Münster, Urteil vom 21.11.2017
- 7 C 4009/15 -

Mietminderung von 10 % bei Austreten von braunem Wasser und fehlender Kalt­wasser­regulierung

Vorliegen einer erheblichen Nutzungs­beeinträchti­gung

Tritt aus mehreren Verbrauchsstellen braunes Wasser aus und kann in einem Bad das Kaltwasser nicht reguliert werden, so kann dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete rechtfertigen. Denn darin liegt eine erhebliche Nutzungs­beeinträchti­gung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 10 %, da zum einen braunes Wasser aus mehreren Verbrauchsstellen austrat und zum anderen in einem Bad das Kaltwasser nicht reguliert werden konnte. So kam bereits nach sehr kurzer Zeit aus dem Wasserhahn des Waschbeckens nur noch heißes Wasser heraus. Da der Vermieter die Mietminderung nicht akzeptierte kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Münster entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie dürfe ihre Bruttomiete um 10 % mindern. Denn in dem Austritt von braunem Wasser aus mehreren Verbrauchsstellen sowie der fehlenden Kaltwasserregulierung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 15.05.1997
- 3 C 1347/96 -

Mietminderung: 14-15°C warme Räume in den Wintermonaten rechtfertigen Mietminderung von 70 %

20 % Mietminderung bei Auftreten von rostigem Wasser

Führt ein Mangel der Heizungsanlage dazu, dass die Räume nur 14-15°C warm werden, so rechtfertigt dies in den Wintermonaten eine Mietminderung von 70 %. Zudem kann bei Auftreten von braunem, extrem eisenhaltigem Wasser die Miete um 20 % gemindert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da ihre Räume in den Wintermonaten nur 14-15 °C warm wurden. Zudem trat rostiges Wasser aus den Leitungen aus. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Görlitz entschied gegen die Vermieterin. Denn der Mieterin habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.02.1980
- 211 (154) C 3195/79 -

10 % Mietminderung bei rostigem Leitungswasser

Mietmangel

Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil rostiges Wasser aus der Hauswasserleitung kam.Das Amtsgericht Köln urteilte, dass rostiges Leitungswasser einen Mietmangel darstellt. Dieser Mietmangel würde eine Mietminderung in Höhe von 10 % rechtfertigen.Rostiges Wasser stellt einen Mietmangel dar. Dies entschied das Amtsgericht Köln. Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Görlitz, Urteil vom 03.11.1997
- 1 C 1320/96 -

Mietminderung wegen rostigem Wasser und Raumtemperatur von 16-18 °C in den Wintermonaten

Minderungsquote von 20 bzw. 30 % angemessen

Weist das Wasser eine Rostverfärbung auf und lassen sich die Wohnräume nur bis zu einer Temperatur von 16-18 °C beheizen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 20 bzw. 30 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Görlitz hervor.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, weil das Wasser eine Rostverfärbung aufwies. Zudem war in den Monaten Januar und Februar eine Beheizung der Räume nur bis 16-18 °C möglich. Die Vermieterin weigerte sich jedoch das Minderungsrecht anzuerkennen und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr