die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückbuchungskosten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2009
- Xa ZR 40/08 -
Germanwings: Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift nicht zulässig
Bearbeitungsgebühr kann nicht als Schadensersatz angesehen werden
Der Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Buchung bei einer Rücklastschrift vorsieht, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die beklagte Germanwings GmbH verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt:"4.5.2Das Beförderungsentgelt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung per von uns akzeptierter Kreditkarte oder Bankeinzug zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung des Fluges die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einziehungsermächtigung für Ihr Bankkonto. …4.5.3 Haben wir die von Ihnen gewählte Zahlungsart durch Buchungsbestätigung akzeptiert, gilt das Beförderungsentgelt solange als vorläufig entrichtet, bis wir feststellen... Lesen Sie mehr
Landgericht Dortmund, Urteil vom 25.05.2007
- 8 O 55/06 -
Pauschale in Höhe von 50 € für Bearbeitung von Rücklastschriften ist unzulässig
Bearbeitungsgebühr für Privatkunden zu hoch
Eine Fluggesellschaft (hier: Germanwings) darf nicht pauschal für jede Rücklastschrift eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 50 € verlangen. Dies hat das Landgericht Dortmund auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden.
Sorgt der Kunde bei Nutzung des Lastschriftverfahrens nicht dafür, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Insoweit kann auch vorab eine Pauschale vereinbart werden. Eine Regelung im "Kleingedruckten", nach der ein Kunde im Fall einer Rücklastschrift unabhängig vom jeweils entstandenen Schaden eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro... Lesen Sie mehr