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Finanzgericht Münster, Urteil vom 29.04.2021
- 1 K 2214/17 E,G,U,F -
Verwendung einer Excel-Tabelle führt nicht zwingend zu einem Mangel der Kassenführung
Keine Auswirkungen der mangelhaften Führung der offenen Ladenkasse auf elektronische Kassenführung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Erfassung von Bareinnahmen in einer Excel-Tabelle bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse keinen Kassenführungsmangel darstellt, wenn ansonsten alle Belege in geordneter Form vorliegen.
Im hier vorliegenden Fall betrieb die Klägerin in den Streitjahren 2011 bis 2013 einen Irish Pub mit Getränke- und Speisenangebot. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Bilanzierung und verwendete für die Erfassung der Bareinnahmen im Pub eine elektronische Registrierkasse. Die in den vollständig vorliegenden Z-Bons ausgewiesenen Einnahmen übertrug die Klägerin unter Ergänzung von Ausgaben und Bankeinzahlungen in eine Excel-Tabelle, mit der sie täglich den Soll- mit dem Ist-Bestand der Kasse abglich. Darüber hinausgehende Kassenberichte erstellte die Klägerin nicht.Außerhalb des regulären Betriebs nahm die Klägerin auch an Sonderveranstaltungen... Lesen Sie mehr