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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sächsisches Finanzgericht“ veröffentlicht wurden

Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.04.2018
- 8 K 80/18 -

Scheidung auf ärztlichen Rat: Kein Abzug von Kosten für eine medizinisch indizierte Scheidung als außergewöhnliche Belastung

Nur mittelbarer Verlust der Existenzgrundlage durch seelische oder körperliche Beeinträchtigungen begründet keine steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten einer Scheidung können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 des Ein­kommen­steuer­gesetzes (EStG) berücksichtigt werden, wenn die Scheidung medizinisch indiziert war. Denn die Existenzgrundlage ist durch die seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nur mittelbar betroffen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2017 machte ein Steuerpflichtiger mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Ehescheidungsverfahren in Höhe von 3.818 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Er begründete dies damit, dass die Scheidung nach Ansicht seiner Ärzte zur Bekämpfung seiner Depressionen erforderlich gewesen sei. Ohne die Scheidung wäre er nicht mehr in der Lage gewesen zu arbeiten. Da das Finanzamt die Scheidungskosten für nicht absetzbar hielt, erhob der Steuerpflichtige nach erfolglosem Einspruch Klage.Das Sächsische... Lesen Sie mehr

Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09.05.2012
- 3 V 1829/11 -

Sächsisches Finanzgericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur getrennten bzw. gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern

Wahl der Lohnsteuerklasse bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Das Sächsische Finanzgericht hat ernste Zweifel daran geäußert, dass Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der Wahl der Lohnsteuerklasse nicht dasselbe Wahlrecht zusteht wie Ehegatten.

Die Antragsteller des zugrunde liegenden Falls leben seit September 2011 in einer eingetragenen Partnerschaft und sind beide berufstätig. Im November 2011 beantragten sie beim zuständigen Finanzamt eine Änderung der auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Steuerklasse. Ihr Ziel war es, dass der eine Partner die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V eingetragen erhält.... Lesen Sie mehr