die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Scheidungsfolgekosten“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.12.2016
- VI R 49/15 -
BFH: Scheidungsfolgekosten nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar
Keine Zwangsläufigkeit der Scheidungsfolgenverfahren
Scheidungsfolgekosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten wegen Streitigkeiten über den Kindesunterhalt, den nachehelichen Unterhalt des geschiedenen Ehegatten sowie das Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrecht für das gemeinsame Kind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) absetzbar. Denn diese Verfahren entstehen nicht zwangsläufig. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2007 und 2008 führte ein Ehepaar verschiedene Rechtsstreitigkeiten. Das Ehepaar war jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet. Die Ehefrau klagte gegen ihren Ehemann aus erster Ehe auf Zahlung von Kindesunterhalt. Der Ehemann führte gegen seine Ehefrau aus erster Ehe Prozesse zur Reduzierung seiner nachehelichen Unterhaltspflicht gegenüber seiner Ex-Ehefrau und zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungs- und Besuchsrechts bezüglich seiner Tochter. Beide Ehegatten machten die Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend. Das Finanzamt... Lesen Sie mehr