die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schmutzige Kleidung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1985
- 1 Ws (Owi) 619/85 -
Verhängung von Ordnungsgeld wegen Erscheinens vor Gericht in kurzer, schmutziger Hose
Ungebührliches Verhalten im Sinne des § 178 GVG lag vor
Wer vor Gericht in kurzer, schmutziger Hose erscheint, macht sich wegen Ungebühr gemäß § 178 GVG schuldig. Gegen den Betroffenen kann deswegen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall erschien der Betroffene zur Hauptverhandlung in kurzer, schmutziger Hose. Das Amtsgericht setzte deswegen gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 DM, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft, fest. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Denn die Festsetzung des Ordnungsgeldes sei rechtmäßig gewesen. Der Betroffene habe sich dadurch, dass er in kurzer, schmutziger Hose vor Gericht erschien, wegen Ungebühr gemäß § 178 GVG schuldig gemacht.Das Erscheinen in unangemessener Kleidung vor Gericht, stelle nach... Lesen Sie mehr