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Landgericht Dortmund, Urteil vom 04.07.2012
- 2 O 452/11 -
Elementarschadenversicherung: Ansammeln von Schneemassen auf einer Terrasse stellt keine "Überschwemmung" dar
Entstandene Feuchtigkeitsschäden nicht von Gebäudeversicherung gedeckt
Kommt es zu einer Ansammlung erheblicher Schneemengen auf einer Terrasse und treten dadurch in dem darunterliegenden Raum Feuchtigkeitsschäden auf, so liegt kein Schaden durch eine "Überschwemmung" im Sinne von § 3 BEW vor. Eine Haftung des Gebäudeversicherers kommt daher nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Grundstücksbesitzer schloss für sein auf seinem Grundstück stehendes Haus eine Gebäudeversicherung ab. An der östlichen Seite seines Hauses befand sich ein einstöckiger Anbau. Im Anbau befand sich das Schlafzimmer. Auf dem Anbau war eine Terrasse. Während des Jahreswechsels 2010/2011 häufte sich eine große Menge Schnee auf der Terrasse an. Am Neujahrstag stellte der Grundstücksbesitzer im Schlafzimmer fest, dass Wasser aus der mit Holzpaneelen verkleideten Decke heraustrat. Er meinte, bei den Wassereinbrüchen über das Dach handele es sich um eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen.... Lesen Sie mehr
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