die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „schulischer Bedarf“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2019
- S 14 AS 582/19 ER -
Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt
Entsprechende verfassungskonforme Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II
Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden verfassungskonformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines 15-jährigen Schülers im Februar 2019 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten zur Anschaffung eines internetfähigen Computers in Höhe von 495 Euro. Der Schüler besuchte eine Berufsfachschule für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung. Er musste im Rahmen des Unterrichts zu Hause eigenständige Arbeiten erstellen - insbesondere mit Textverarbeitung, Excel, Power Point und einfachen Zeichenprogrammen. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Es verwies auf die mögliche Computernutzung in der Schule oder der Bibliothek. Zudem könne der Schüler den Computer seiner Tante nutzen. Der Vater des Schülers... Lesen Sie mehr